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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2007 - L 1 B 435/07 KR ER   

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https://dejure.org/2007,12890
LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2007 - L 1 B 435/07 KR ER (https://dejure.org/2007,12890)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2007 - L 1 B 435/07 KR ER (https://dejure.org/2007,12890)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2007 - L 1 B 435/07 KR ER (https://dejure.org/2007,12890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Neufassung der Festbetragsgruppe "Antianämika, andere" mit § 35 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V); Offensichtliche Verletzung von subjektiven Rechten als Voraussetzung für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen Festbetragsfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 24.11.2004 - B 3 KR 23/04 R

    Arzneimittelhersteller - Inanspruchnahme von gerichtlichen Rechtsschutz gegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2007 - L 1 B 435/07
    § 35 SGB V diene einem wirksamen Preiswettbewerb im Sinne eines fairen Wettbewerbes unter unverfälschten Bedingungen (Bezugnahme auf Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 24. November 2004 -B 3 KR 23/04 R- Rdnr. 22 ff., 30).

    Die Veröffentlichung von Festbeträgen solle diese Leistungsbeschränkung nur transparent machen (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 24. November 2004 - B 3 KR 23/04 R - Rdnr. 22).

    Der Senat folgt der Ansicht des BSG in den Urteilen vom 24. November 2004 (BSGE 93, 296, 298ff; 94, 1,4ff) wonach Arzneimittelhersteller bzw. Vertriebsfirmen geltend machen können, durch eine Festbetragsfestsetzung in ihrem Grundrecht aus Art. 12 GG (i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG) verletzt zu sein, in dem ein erheblicher Wettbewerbsnachteil behauptet wird (so bereits B. v. 20. Dezember 2006 -L 1 B 236/06 KRER- Juris Rdnr 42).

    Die Arzneimittelhersteller können deshalb erfolgreich gerichtlichen Rechtschutz gegen solche staatlichen Maßnahmen beanspruchen, die den Wettbewerb mit ihren Konkurrenten verfälschen (BSG, Urteil vom 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R- Rdnr. 34f mit Bezug auf BSGE 94, 1).

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2007 - L 1 B 435/07
    Die Entscheidung des BVerfG vom 17. Dezember 2002 (BVerfGE 106, 275 ff) hat die Grundrechtsbetroffenheit von Arzneimittelherstellern nur verneint, soweit die Spitzenverbände der Krankenkassen zur Festbetragsfestsetzung von Arzneimitteln ermächtigt wurden (BVerfG aaO S.297f).

    2.1.2 Grundsätzliche Zweifel an der Richtlinienermächtigung im § 35 Abs. 1, Abs. 5 SGB V bestehen nicht (hierzu BVerfGE 106, 275, 305ff).

    § 35 Abs. 5 Satz 2 SGB V soll sich an der möglichst preisgünstigsten Versorgungsmöglichkeit ausrichten (so ausdrücklich BVerfGE 106, 275, 300).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2006 - L 1 B 236/06

    Krankenversicherung - Rechtsstreit über Festbetragsfestsetzung - keine notwendige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2007 - L 1 B 435/07
    Ferner habe der hier erkennende Senat in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2006 (L 1 B 236/06 KR ER) zwar Bedenken gegen die Methode geäußert, keineswegs jedoch ernstliche Zweifel.

    Im Verfahren L 1 B 236/06 KR ER habe der Senat nicht übersehen können, zu welchen Festbeträgen die Korrektur der adäquaten Vergleichsgröße führen werde.

    Der Senat folgt der Ansicht des BSG in den Urteilen vom 24. November 2004 (BSGE 93, 296, 298ff; 94, 1,4ff) wonach Arzneimittelhersteller bzw. Vertriebsfirmen geltend machen können, durch eine Festbetragsfestsetzung in ihrem Grundrecht aus Art. 12 GG (i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG) verletzt zu sein, in dem ein erheblicher Wettbewerbsnachteil behauptet wird (so bereits B. v. 20. Dezember 2006 -L 1 B 236/06 KRER- Juris Rdnr 42).

  • SG Berlin, 08.12.2009 - S 81 KR 1781/07

    Krankenversicherung - Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel - Gemeinsamer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2007 - L 1 B 435/07
    Die Antragstellerin begehrt im Wege vorläufigen Rechtsschutzes die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage vom 06. Juni 2007 vor dem Sozialgericht Berlin (SG) (Aktenzeichen S 81 KR 1781/07) gegen die gemeinsame und einheitliche Festbetragsfestsetzung der beklagten Spitzenverbände der Krankenkassen vom 07. Mai 2007 für "Antianämika, andere".

    unter Aufhebung des Beschlusses des Sozialgerichts Berlin vom 11. Juni 2007 (S 81 KR 1781/07 ER) im Wege der Zwischenregelung die Festsetzung der Festbeträge für "Antianämika, andere" vom 07. Mai 2007 durch die Antragsgegner bis zur Entscheidung über den Antrag zur Ziffer 1 vorläufig außer Kraft zu setzen,.

    unter Aufhebung des Beschlusses des Sozialgerichts Berlin vom 11. Juni 2007 (S 81 KR 1781/07 ER) die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 06. Juni 2007 (S 81 KR 1781/07) gegen die durch die Antragsgegner im Bundesanzeiger vom 11. Mai 2007 veröffentlichte Festsetzung der Festbeträge für "Antianämika, andere" vom 07. Mai 2007 vorläufig bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens anzuordnen.

  • BSG, 24.11.2004 - B 3 KR 10/04 R

    Krankenversicherung - Festsetzung von Arzneimittelfestbeträgen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2007 - L 1 B 435/07
    Die Gruppeneinteilung bei der Festbetragsfestsetzung müsse medizinisch-pharmakologisch einwandfrei erfolgen (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 24. November 2004 - B 3 KR 10/04 R - Rdnr. 21).

    Der Senat folgt der Ansicht des BSG in den Urteilen vom 24. November 2004 (BSGE 93, 296, 298ff; 94, 1,4ff) wonach Arzneimittelhersteller bzw. Vertriebsfirmen geltend machen können, durch eine Festbetragsfestsetzung in ihrem Grundrecht aus Art. 12 GG (i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG) verletzt zu sein, in dem ein erheblicher Wettbewerbsnachteil behauptet wird (so bereits B. v. 20. Dezember 2006 -L 1 B 236/06 KRER- Juris Rdnr 42).

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2007 - L 1 B 435/07
    Die Arzneimittelhersteller können deshalb erfolgreich gerichtlichen Rechtschutz gegen solche staatlichen Maßnahmen beanspruchen, die den Wettbewerb mit ihren Konkurrenten verfälschen (BSG, Urteil vom 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R- Rdnr. 34f mit Bezug auf BSGE 94, 1).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2007 - L 1 B 435/07
    Im Gegensatz zur Festbetragsfestsetzung für Glucocorticoide ist auch unter Zugrundelegung der Behauptungen der Antragstellerin nicht ersichtlich, dass der Staat den Wettbewerb dadurch verzerrt, dass er die Nachfrage konträr zu seinen eigenen gesetzlichen Zielvorstellungen beeinflusst, sich also widersprüchlich verhält (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 2006 2.3.2 Juris Rdnr. 85 mit Bezug auf Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Juni 1990, BVerfGE 82, 209, 223 f.).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2007 - L 1 B 435/07
    Dafür "genügt, dass durch staatliche Maßnahmen der Wettbewerb beeinflusst und die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit dadurch behindert wird" (BVerfG, B. v. 25.03.1992 - 1 BvR 298/06 - BVerfGE 86, 28, 37 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 20/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Arzneimittelbereich

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2007 - L 1 B 435/07
    Dass der Staat als Nachfrager für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung eine Art Preiskartell (so BSG, Vorlagebeschluss vom 14.06.1995 -3 RK 20/94- NZS 1995, 502 Juris -Rdnr. 66) gesetzlich festgelegt hat, ist (jedenfalls für die gesetzliche Krankenversicherung) verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG. a.a.O.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2000 - L 5 KR 11/95
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2007 - L 1 B 435/07
    Durch die Berücksichtigung aller therapierelevanten Umstände als Faktoren für "gleich geeignete Vergleichsgröße" ist auch gewährleistet, dass Arzneimittelinnovationen (auch außerhalb des Patentschutzes) adäquat berücksichtigt werden (ebenso zur Sachgerechtigkeit der Gruppenbildung: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.09.2000 - L 5 KR 11/95 - Juris).
  • LSG Berlin, 26.10.2000 - L 9 B 97/00

    Festbeträge für Arzneimittel - vorläufiger Rechtsschutz

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2012 - L 1 KR 296/09

    Krankenversicherung - Klagebefugnis - Arzneimittelhersteller -

    Der Senat hat zuletzt im Beschluss vom 6. Dezember 2011 (L 1 KR 184/11 ER, juris-Rdnr. 73ff) seine Auffassung bekräftigt, dass Arzneimittelhersteller bzw. Vertriebsunternehmen geltend machen können, durch eine Festbetragsfestsetzung in ihrem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 3 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und Art. 12 GG Art verletzt zu sein, in dem ein erheblicher Wettbewerbsnachteil behauptet wird (so bereits B. v. 20.12.2006 - L 1 B 236/06 KR ER - juris Rdnr 42 sowie v. 17.12.2007 - L 1 B 435/07 KR ER - juris Rdnr, in Nachfolge von BSG, Urt. v. 24.2004 - B 3 KR 10/04 R - BSGE 93, 296, 298ff und - B 3 KR 23/04 R - BSGE 94, 1,4ff).

    Der Senat hat bereits im Beschluss vom 17. Dezember 2007 (L 1 B 435/07 KR ER, Juris-Rdnr. 98) bemängelt, dass die Entscheidungsgrundlagen für die Verfahrensordnung des Beigeladenen die Motive, die diesen zur Verwendung der Gaußschen-Klammerfunktions-Formel bewogen haben, nicht offen legt: Warum sich zur Berücksichtigung neuer Wirkstoffausprägungen, die sich noch nicht im Verordnungsverhalten niederschlagen konnten, gerade eine Berücksichtigung von 1 (1%) anbietet, und warum auf Dauer von jeder zugelassenen Wirkstoffausprägung fingiert wird, dass sie zu 1% verordnet werden, erscheint nach wie vor eine möglicherweise sinnvolle, aber womöglich auch nur eine rein gegriffene und jedenfalls nicht näher begründete Größe zu sein.

    Der Senat hat die Methode der verordnungsgewichteten durchschnittlichen Einzelwirkstärke seit langem als kritisch angesehen, insbesondere wenn die Anwendungsgebiete der Wirkstoffe bei einer Festbetragsgruppe der Nr. 2 unterschiedlich sind (vgl. Beschlüsse v. 20.12.2006 - L 1 B 236/06 KR ER - juris Rdnr. 67ff und v. 17.12.2007 - L 1 B 435/07 KR ER- juris Rdnr. 86ff, insbesondere 96ff).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - L 1 KR 184/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Aussetzung -

    Der Senat bleibt bei seiner Auffassung, wonach Arzneimittelhersteller bzw. Vertriebsfirmen geltend machen können, durch eine Festbetragsfestsetzung in ihrem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 3 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 12 GG Art verletzt zu sein, in dem ein erheblicher Wettbewerbsnachteil behauptet wird (so bereits B. v. 20.12.2006 - L 1 B 236/06 KR ER - Juris Rdnr 42 sowie v. 17.12.2007 - L 1 B 435/07 KR ER - juris Rdnr, in Nachfolge von BSG, Urt. v. 24.2004 - B 3 KR 10/04 R - BSGE 93, 296, 298ff und - B 3 KR 23/04 R - BSGE 94, 1,4ff).

    Der Senat hält jedoch seine Auffassung aufrecht, die gewählte Methode der verordnungsgewichteten durchschnittlichen Wirkstärke als kritisch anzusehen, insbesondere wenn die Anwendungsgebiete der Wirkstoffe bei einer Festbetragsgruppe II unterschiedlich sind (vgl. Beschlüsse v. 20.12.2006 - L 1 B 236/06 KR ER- juris Rdnr. 67ff und v. 17.12.2007 -L 1 B 435/07 KR ER- juris Rdnr. 86ff, insbesondere 96ff).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.09.2015 - L 1 KR 218/12

    Festbetrag - Festbetragsgruppenbildung - Bisphosphonate - Osteoporose

    Der Senat hat die Methode der verordnungsgewichteten durchschnittlichen Einzelwirkstärke seit langem als kritisch angesehen, insbesondere wenn die Anwendungsgebiete der Wirkstoffe bei einer Festbetragsgruppe der Nr. 2 unterschiedlich sind (vgl. Beschlüsse v. 20. Dezember 2006 - L 1 B 236/06 KR ER - juris-Rdnr. 67ff und v. 17. Dezember 2007 - L 1 B 435/07 KR ER- juris-Rdnr. 86ff, insbesondere 96ff, Urt. v. 22. Juni 2012 -L 1 KR 296/09 KL -juris-Rdnr. 212ff).

    Der Senat hat zwar bereits im Beschluss vom 17. Dezember 2007 (L 1 B 435/07 KR ER, Juris-Rdnr. 98) bemängelt, dass die Entscheidungsgrundlagen für die Verfahrensordnung des Beigeladenen die Motive, die diesen zur konkreten Ausprägung der verwendeten Gaußschen-Klammerfunktions-Formel bewogen haben, nicht offen gelegt hat.

  • SG Berlin, 08.12.2009 - S 81 KR 1781/07

    Krankenversicherung - Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel - Gemeinsamer

    Die Beschwerde der Klägerin gegen diesen Beschluss hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 17. Dezember 2007 zurückgewiesen (L 1 B 435/07 KR ER).

    Sowohl die von der Klägerin, als auch die vom 1. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg in dessen Beschluss vom 17. Dezember 2007 (L 1 B 435/07 KR ER) erhobenen Einwände (die sich die Klägerin zu eigen gemacht hat) gegen die vom Beigeladenen zu 1) mit Beschluss vom 15. Februar 2007 für den Wirkstoff Epoetin alfa festgesetzte Vergleichsgröße sind jedoch nicht stichhaltig.

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